Psychologische Psychotherapeutin

1. PSYCHOTHERAPIE

Gesetzliche Versicherung
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine ambulante Psychotherapie bei approbierten PsychotherapeutInnen. Da ich approbiert bin ist dies also möglich. Alle weiteren Formalien würden wir im Erstgespräch besprechen, zudem Sie ihre Versicherungskarte mitbringen müßten.

Privatversichert – Beihilfe - Selbstzahler
Die meisten Privatversicherungen übernehmen die Kosten für die Psychotherapie. Bedingung für die Kostenübernahme ist meist, dass die Therapie durch approbierte Psychologische PsychotherapeutInnen durchgeführt wird. Da ich approbiert bin, erfülle ich diese Voraussetzung. In welchem Umfang (z.B. wie viele Therapiestunden insgesamt oder im Jahr) die Versicherung die Kosten übernimmt hängt von Ihrer Police ab. Sind Sie Beihilfe berechtigt übernimmt die Beihilfe die Kosten nach entsprechender Überprüfung der Indikation für die Psychotherapie. Wahrscheinlich haben Sie eine entsprechende Krankenversicherung, die den Anteil der Kosten, die die Beihilfe nicht übernimmt, versichert. Zumeist schließt sich die Private Zusatzversicherung der Bewilligung der Therapie durch die Beihilfe an. Zahlen Sie die Therapie selbst, würden wir uns gemeinsam über den Umfang der Psychotherapie verständigen. Meine Gebühren richten sich dabei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten GOP.

2. SUPERVISION

Der Preis für eine Supervision werden im Einzelfall vereinbart und richtet sich nach dem Zweck, Setting und Umfang der Supervision.

3. COACHING

Der Preis für Coaching wird im Einzelfall vereinbart, orientiert sich dabei an der Gebührenordnung für Psychotherapie.